Die fliegenden Seiten von Peter Tögel


Trainingsflüge zur Verlängerung der Klassenberechtigung nach EU-FCL

Mit der Einführung der europäischen Lizenz (EU Teil FCL) auch in Deutschland haben sich die Lizenzverlängerungs- bzw. Lizenzerhaltungsmodalitäten erneut geändert.
Nun ist die eigentliche Lizenz unbegrenzt gültig und muss nicht mehr alle 5 Jahre erneuert werden. Die Klassenberechtigung muss bzw. kann weiterhin alle 2 Jahre verlängert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

EU-FCL Scheininhaber können ihre Klassenberechtigung grundsätzlich

verlängern.

Die Verlängerung der Klassenberechtigung durch einen Handeintrag auf der Rückseite der Lizenz darf nun aber grundsätzlich nicht (mehr) durch Fluglehrer vorgenommen werden. Dieser Eintrag darf nur durch die zuständige Behörde oder aber durch einen ermächtigten Flugprüfer vorgenommen werden.

Konkret bedeutet dies für die Verlängerung der Klassenberechtigung folgende Alternativen:

Die zweifelsfrei preisgünstige Methode, die Klassenberechtigung zu erhalten, ist der Überprüfungsflug mit einem Flugprüfer. Man muss nämlich bei dieser Variante (außer zum Überprüfungsflug selbst) gar nicht mehr fliegen, sollte es aber nach wie vor Können.
Erfolgt der Prüfungsflug 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Klassenberechtigung, darf man sich den Prüfer selbst aussuchen. Ist die Gültigkeit bereits abgelaufen wird die Landesluftfahrtbehörde einen Prüfer zuweisen.

Die Mehrzahl der Piloten meiden allerdings diese Variante, wenn es nur irgendwie geht. Dies ist aber nicht gerechfertigt, denn bei einem Prüfungsflug bekommt man doch aus erster Hand attestiert, dass das fliegerische Handwerk eben noch sitzt oder aber Schwächen aufgezeigt. Gelingt der Prüfungsflug wegen mangelnder Leistung dann doch nicht erfolgreich, so kann dieser ohne Probleme (mehrfach) wiederholt werden.

Da jedoch (dennoch) der Prüfungsflug mit Flugprüfer für die allermeisten Piloten gemieden wird, hier ein paar Informatione für all diejenigen, welche ihre Klassenberechtigung via Schulungsflug verlängern möchten.

Gleich geht es los...

Zuerst einmal vorneweg: Es handelt sich hierbei um einem Schulungsflug und man kann man im Grunde (fast) nichts falsch machen, denn es wird ja trainiert und ggf. wiederholt. Bei unakzeptablen und die Flugsicherheit beeinträchtigenden Verhaltensweisen muss allerdings so lange trainiert weden, bis die Sache wieder im "grünen Bereich" ist.

Die Inhalte des Schulungsfluges bestimmt in bestimmten Grenzen der Pilot, denn er hat ja oftmals Flugübungen im Sinn, die ihm ggf. schwerfallen und die er trainieren möchte. Grundsätzlich werden bei Schulunsgflügen aber immer Elemente aus dem Prüfungsprogramm zum Erwerb einer Klassenberechtigung abgeflogen bzw. abgehakt:

Die Sicherheit steht dabei immer an erster Stelle! Die Mitnahme von Passagieren ist selbstverständlich kein Problem, allerdings können dann bestimmte Überziehübungen ggf. nicht geübt werden.
Gerade Piloten mit einem eigenen Flugzeug, die in der Vergangenheit oftmals außerhalb der üblichen Vereins-Checkflüge standen, sind bisweilen erstaunt, wenn beim Schulungsflug Defizite bei der schonenden Flugzeugbedienung erkannt und ausgeräumt werden und nach dem Trainingsflug der Treibstoffbedarf merklich sinkt.

Nach Beendigung des Schulungsfluges und entsprechenden Leistungen wird dann - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (Flugzeiten und Starts bzw. Landungen) - die Klassenberechtigung auf Antrag durch die zuständige Behörde in der Lizenz verlängert.

Die weiteren Voraussetzungen für die Verlängerung sind 12 Stunden (inklusive dem Schulungsflug) im letzen Jahr der Gültigkeit der Klassenberechtigung und 12 Starts bzw. Landungen (inklusive dem Schulungsflug).
Wer also bereits 11 Stunden im letzen Jahr geflogen ist, kann seinen Schulungsflug mit Fluglehrer in Angriff nehmen.

Übrigens kann der Schulungsflug auch gleich am Anfang des letzten Jahres der Gültigkeit der Klasenberechtigung durchgeführt werden, was ja ggf. nach einer vorherigen fliegerischen Pause dienlich sein könnte. Dann wird aber der Antrag auf Verlängerung der Klassenberechtigung durch die Behörde erst bei einem weiteren Treffen mit dem Fluglehrer komplettiert, wenn die weiteren Voraussetzungen - nämlich die geflogenen Stunden und die Starts bzw. Landungen - erbracht wurden.

Abschließend noch etwas zu der Flugvorbereitung. Da der Flug über die Umgebung der Platzrunde hinausführt, gehören wie bei jedem Überlandflug natürlich folgende Aspekte zur Flugvorbereitung:

Übersicht

Diese Seite wurde zuletzt am 26.04.2013 aktualisiert.