Die fliegenden Seiten von Peter Tögel |
Seit der Einführung von JAR-FCL in Deutschland haben sich die Scheinverlängerungs- bzw. Scheinerhaltungsmodalitäten geändert. Während die Lizenz immerhin für 5 Jahre gültig ist, so muss die Klassenberechtigung alle 2 Jahre verlängert werden.
JAR-FCL Scheininhaber können ihre Klassenberechtigung grundsätzlich
verlängern.
Die zweifelsfrei preisgünstige Methode, die Klassenberechtigung zu erhalten, ist der Überprüfungsflug mit einem Flugprüfer. Man muss nämlich bei dieser Variante (außer zum Überprüfungsflug selbst) gar nicht mehr fliegen, sollte es aber nach wie vor können.
Erfolgt der Überprüfungsflug 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Klassenberechtigung, darf man sich den Prüfer selbst aussuchen. Ist die Gültigkeit bereits abgelaufen, die Lizenz aber nach wie vor gültig, wird die Landesluftfahrtbehörde einen Prüfer zuweisen.
Die Mehrzahl der Piloten meiden allerdings diese Variante, wenn es nur irgendwie geht. Dies ist aber nicht gerechfertigt, denn bei einem Überprüfungsflug bekommt man doch aus erster Hand attestiert, dass das fliegerische Handwerk eben noch sitzt oder aber Schwächen aufgezeigt. Gelingt der Überprüfungsflug wegen mangelnder Leistung dann doch nicht erfolgreiche, so kann dieser ohne Probleme (mehrfach) wiederholt werden.
Da jedoch (dennoch) der Überprüfungsflug mit Flugprüfer für die allermeisten Piloten gemieden wird, hier ein paar Informatione für all diejenigen, welche ihre Klassenberechtigung via Trainingsflug verlängern möchten.
Zuerst einmal vorneweg: Es handelt sich hierbei um einem Trainingsflug und nicht um einen Check- oder Überprüfungsflug, auch wenn man diese Begriffe immer wieder hört. Bei dem Trainingsflug kann man im Grunde (fast) nichts falsch machen, denn es wird ja trainiert und ggf. wiederholt. Bei unakzeptablen und die Flugsicherheit beeinträchtigenden Verhaltensweisen muss allerdings so lange trainiert weden, bis die Sache wieder im "grünen Bereich" ist.
Die Inhalte des Trainigsfluges bestimmt in bestimmten Grenzen der Pilot, denn er hat ja oftmals Flugübungen im Sinn, die ihm ggf. schwerfallen und die er trainieren möchte. Grundsätzlich werden bei Trainigsflügen aber immer Elemente aus dem Prüfungsprogramm zum Erwerb einer Klassenberechtigung abgeflogen bzw. abgehakt:
Die Sicherheit steht dabei immer an erster Stelle! Die Mitnahme von Passagieren ist selbstverständlich kein Problem, allerdings können dann bestimmte Überziehübungen ggf. nicht geübt werden.
Gerade Piloten mit einem eigenen Flugzeug, die in der Vergangenheit oftmals außerhalb der üblichen Vereins-Checkflüge standen, sind bisweilen erstaunt, wenn beim Trainingsflug Defizite bei der schonenden Flugzeugbedienung erkannt und ausgeräumt werden und nach dem Trainingsflug der Treibstoffbedarf merklich sinkt.
Nach Beendigung des Trainigsfluges und entsprechenden Leistungen kann dann - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - auch gleich die Klassenberechtigung durch einen Eintrag in die Lizenz verlängert werden. Das ist ja schließlich Sinn der Sache.
Die weiteren Voraussetzungen für die Verlängerung sind 12 Stunden (inklusive dem Trainigsflug) im letzen Jahr der Gültigkeit der Klassenberechtigung und 12 Starts bzw. Landungen (inklusive dem Trainigsflug).
Wer also bereits 11 Stunden im letzen Jahr geflogen ist, kann seinen Trainigsflug mit Fluglehrer in Angriff nehmen.
Übrigens kann der Übungsflug auch gleich am Anfang des letzten Jahres der Gültigkeit der Klasenberechtigung durchgeführt werden, was ja ggf. nach einer vorherigen fliegerischen Pause dienlich sein könnte. Dann wird aber der Handeintrag zur Verlängerung der Klassenberechtigung durch den Fluglehrer aber erst bei einem weiteren Treffen durchgeführt, wenn die weiteren Voraussetzungen - nämlich die geflogenen Stunden und die Landungen - erbracht wurden.
Abschließend noch etwas zu der Flugvorbereitung. Da der Flug über die Umgebung der Platzrunde hinausführt, gehören wie bei jedem Überlandflug natürlich folgende Aspekte zur Flugvorbereitung:
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Diese Seite wurde zuletzt am 07.09.2009 aktualisiert.