Die fliegenden Seiten von Peter Tögel


Vorflugregeln in der Platzrunde

Nachdem im flieger Magazin 05/2009 eine rechtliche Stellungnahme zu den Vorflugregeln in der Platzrunde veröffentlicht wurden, habe ich mich doch genötigt gesehen, hierzu einen - zugegebenermaßen längeren - Leserbrief zu schreiben. Wie ich mir fast hätte denken können, ist der aber doch nur verkürzt abgedrucht worden. Daher also in dieser Stelle für alle, die es ganz lesen wollen, hier die ungekürzte Fassung:

In dem Artikel "Vorflugrecht in der Platzrunde" im flieger Magazin 05/2009 nimmt Rechtsanwalt Dr. Winkler Stellung zu Ausweichflugregeln in der Platzrunde und kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass es diese nicht gibt.

Da hat er aus meiner Sicht insofern Recht, da in den platzrundenbezogenen Regelungen NFL II - 37/00 und NFL II - 71/01 kein Vorflugrecht geregelt ist. Immerhin wird in den Grundsätzen dieser NFLs aber die "Vermeidung von sich überschneidenden Flugwegen in gleicher Höhe" gefordert.

Wenn man diese Sache weiterdenkt, so erkennt man, dass im Falle einer Linksplatzrunde die in die Platzrunde dann von rechts einfliegenden Flugzeuge Vorflug hätten und bei einer Rechtsplatzrunde die dann von links einfliegenden Flugzeuge eben nicht.

Dies stellt insofern die Rechtsplatzrunde schon mal auf eine "geregelte" Grundlage im Sinne eines "Kreisverkehrs", bei dem die innerhalb des Kreisverkehrs fliegenden tatsächlich Vorflug haben, solange die einfliegenden Flugzeuge von außen kommen.

Bleibt also (nur) noch die Linksplatzrunde offen.

Neben den tatsächlich festgelegten rechtsverbindlichen Regelungen gibt es in der Fliegerei nun eine Fülle von tatsächlich existierenden Verhaltensweisen, die sich unter common sense und airmenship zusammenfassen lassen.

Dieses airmenship und ein gewisser Überlebensdrang führt dazu, dass niemand auf die Idee kommt, ein großes Verkehrsflugzeug zum Ausweichen zu zwingen, nur weil man gerade mal von rechts kommend dessen Flugweg kreutzt und ja Vorflug hat.

Airmenship und eine Frage des gesunden Menschenverstandes ist es auch, nicht von oberhalb kommend mit der Platzrunde genau unter sich eben in diese zu sinken, da dann eine gefahrlose Eingliederung mangels Glasfussboden im Flugzeug nicht möglich ist. So weit ich weiß, ist übrigens auch dieses nicht explizit geregelt. Deswegen sollte man - wie RA Dr. Winkler insofern als gutes airmenship empfiehlt - vor dem Einflug in die Platzrunde die korrekte Höhe haben.

Aus meiner Sicht ist es auch (meistens) common sense und airmenship, den bereits in der Platzrunde fliegenden Flugzeugen ein Vorflugrecht zu gewähren und das auch, wenn diese eine Linksplatzrunde fliegen. Denn es ist bei aller Juristerei vollkommen undenkbar, dass die dort fliegenden Flugzeuge aus selbiger nach links herausgedrängt werden, nur weil jemand von rechts kommend diese nun nutzen will. Die o.g. Forderung der "Vermeidung von sich überschneidenden Flugwegen in gleicher Höhe" wird eben genau so umgesetzt, dass man sich in die Platzrunde nur dann und nur so einordnet, um dort eben niemanden zu bedrängen oder gar herauszudrängen.

Foren wie das fliegermagazin tragen dazu bei, dass sich common sense und airmenship bildet und akzeptiert wird.

Ich wünsche mir also, dass wir akzeptieren, dass Flugzeugen in der Platzrunde Vorflug gewährt wird.

Und dass wir ggf. darüber diskutieren, dass es - mal abgesehen vom Erlernen des Landens oder vielleicht bei wirklich starkem Verkehr - nur wenig Sinn macht, beim Abflug oder beim Anflug eines Überlandfluges überhaupt eine (komplette) Platzrunde zu fliegen und damit immer an den gleichen Stellen akkustisch aufzufallen.

Die genannten NFLs übrigens empfehlen lediglich den Einflug im Gegenanflug und schreiben diesen insofern dort nicht vor. Vielmehr wird auf die Möglichkeit des Direktanfluges ebenso wie auf den Direktabflug explizit hingewiesen. An diesem common sense und airmenship müssen wir ggf. auch noch etwas arbeiten. Auch wenn es hier schon erfreuliche Ansätze auch speziell zu diesem Thema (z.B. Motorflugpraxis von K.H. Apel) gibt.

Allzeit gute Landungen!

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Diese Seite wurde zuletzt am 03.07.2009 überarbeitet.